News 2024 Invisalign Zahnspange in der Kieferorthopädie Köln
Aligner-Anbieter DrSmile und PlusDental (früher Sunshine Smile) scheitern erneut vor Gericht
Kritik am Konzept ist wahrheitsgemäß - Die aktuellen Gerichtsurteile aus Schleswig-Holstein und Düsseldorf bestätigen nun richterlich, dass die zahnärztliche Kooperation mit PlusDental (früher Sunshine Smile) gegen das berufsrechtliche Gebot der gewissenhaften Berufsausübung verstoßen könnte und dass DrSmile den zahnmedizinischen Standard in Diagnostik und Therapie unterschreitet. Wir berichteten im Septemper bereits über die Erfahrungen und Enttäuschung eines jungen Patienten mit den Online-Zahnschienen.
Nun ist es richterlich bestätigt
DrSmile ist der zweitgrößte gewerbliche Anbieter von Alignerbehandlungen und scheiterte nun erneut mit dem Antrag, Warnungen vor den Geschäftsmodellen der Online-Zahnschienen-Anbieter und Aussagen dazu zu verbieten. Das Landgericht Düsseldorf (Beschluss Az.: 34 O 33/19, Urteil vom 4. Dezember 2019) bestätigte nun im Hauptsachverfahren, dass die getätigten Aussagen zulässig sind. Vorwürfe der Standardunterschreitung des zahnmedizinischen Standards in Diagnostik und Therapie seien weder herabwürdigend oder unzulässig sondern beschreiben wahrheitsgemäß das Geschäftsmodell von DrSmile.
Auch PlusDental (früher Sunshine Smile) scheiterte. Aufgrund seinem Vorhaben, nach Kooperationspartnern zu suchen, warnte die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ihre Mitglieder bei einer Kooperation gegen mögliche berufsrechliche Verbote zu verstoßen, insbesondere gegen das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt, das strafrechtlich auch als Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit im Gesundheitswesen in §§ 299a, b StGB geahndet werden kann. Ebenfalls könne dabei gegen das Gebot der gewissenhaften Berufsausübung verstoßen werden.
Das Landgericht Kiel (Az.: 5 O 325/19, Beschluss vom 27. November 2019, nicht rechtskräftig) bestätigte nun, dass die Informationen der Zahnärztekammer an ihre Mitglieder nicht herabwürdigend und wettbewerbswidrig seien. Die Richter stellten klar, dass es Aufgabe der Zahnärztekammer sei, ihre Mitglieder über neue Entwicklungen gesellschaftlicher und rechtlicher Art zu informieren. Somit scheiterte PlusDental mit seinem Antrag per einstweiliger Anordnung, der Zahnärtzekammer die Weitergabe derartiger Informationen zu untersagen. Die Zahnärztekammer hat sich mit ihren Warnungen an das Gebot der Sachlichkeit gehalten. So entschied das Landgericht Kiel.
Kurz zusammengefasst: Die Kritik an den Konzepten dieser Online-Zahnschienen-Anbieter ist den Richtern zufolge aus kieferorthopädischer Sicht gerechtfertigt und wahrheitsgemäß.
Wir berichteten im Septemper bereits über die Erfahrungen und Enttäuschung eines jungen Patienten mit den Online-Zahnschienen. Der Patient Alexander S. erlitt Schiffbruch und benötigte anschließend Hilfe vom Kieferorthopäden.
Wir, von der Kieferorthopädie Andersson & Gaugel in Köln, können Ihnen nur empfehlen: Gehen Sie immer zu einem Kieferorthopäden Ihres Vertrauens. Damit bei Ihnen nichts "schief" gehen kann!
Den Bericht nachlesen können Sie auch bei: zm online.
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